Alle Kosmetikprodukte auf dem Markt müssen der EU-Kosmetikverordnung entsprechen. Dies betrifft auch die Kennzeichnung der kosmetischen Mittel. Folgende Informationen müssen auf jedem Produkt angegeben sein.
- Name oder Firma und Anschrift der verantwortlichen Person.
- Ursprungsland für kosmetische Mittel, die in die EU importiert werden.
- Nenninhalt zur Zeit der Abfüllung, als Gewichts- oder Volumenangabe. Ausnahmen: Großpackungen mit mehreren Stücken: ggf. nur Angabe der Stückzahl, wenn die Gewichts- und Volumenangabe nicht von Bedeutung ist; Packungen, die weniger als 5g / 5ml enthalten, Gratisproben und Einmalpackungen.
- Haltbarkeit
- Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, mindestens die vorgeschriebenen Angaben gemäß den Anhängen III-VI.
- Chargennummer oder das Zeichen, das eine Identifizierung des kosmetischen Mittels ermöglicht. Wenn dies wegen der geringen Abmessungen der kosmetischen Mittel nicht möglich ist, brauchen diese Angaben nur auf der Verpackung zu stehen.
- Verwendungszweck des kosmetischen Mittels, sofern sich dieser nicht aus der Aufmachung ergibt.
- Liste der Bestandteile (INCI). Diese Angaben brauchen nur auf der Verpackung zu erscheinen. Liste trägt die Überschrift „Ingredients“.
Verwendete Symbole bei der Kennzeichnung