Inhaltsstoffe und Kosmetik: Kosmetikprodukte werden über Diskussionen über Inhaltsstoffe bewertet. Aber nur wer alle Eigenschaften eines Stoffes kennt sowie Kontaktdauer und Fläche, Anwendungsmenge und Häufigkeit berücksichtigt, kann beurteilen, ob ein kosmetisches Mittel sicher für die Verbraucher ist. Schlussfolgerungen allein auf Grund der Stoffeigenschaften sind reine Spekulation. Stets muss das Gesamtprodukt in seinem Anwendungsbereich bewertet werden und sollte in monatelangen Tests abgesichert sein, was zum Beispiel Nachbauprodukte schon aus Zeitgründen in der Regel nicht sicherstellen können. Information über Inhaltsstoffe und Wirkweise gibt es auch im Wörterbuch der Kosmetikbegriffe sowie auf der neuen App, der Cosmile App.
Sind Konservierungsmittel überhaupt notwendig?
Konservierungsmittel sind notwendig, damit ein Kosmetikprodukt haltbar wird. Ohne Konservierung kann das kosmetische Mittel verderben. Keime und Bakterien können sich vermehren und Haut und/oder Schleimhaut schädigen. Markenkosmetikhersteller stellen sicher, dass ein ausreichendes Maß an Konservierung gegeben ist – weder zu viel noch zu wenig. Konservierungsmittel werden streng überprüft. Nur Konservierungsmittel, die für den Menschen sicher sind, dürfen eingesetzt werden. Weitere Informationen dazu im Interview mit Expertin Brigitte Böttger.
Sind Konservierungsmittel gefährlich?
Nein, im Gegenteil. Damit Konservierungsmittel nicht nur wirken, sondern sicher und verträglich sind, werden eine Reihe von Sicherheits- und toxikologischen Tests durchgeführt. Schließlich sollen die Konservierungsmittel Bakterien angreifen, nicht aber die Haut. Die Markenkosmetikhersteller nützen die positiven Eigenschaften der Ausgangsstoffe für ihre Produkte und sorgen gleichzeitig für maximale Sicherheit und Verträglichkeit für die Anwender.
Welche Inhaltsstoffe in Kosmetika sind gefährlich und allergieauslösend?
Alle Inhaltsstoffe, die in Kosmetika eingesetzt werden, müssen Nachweise über ihre Sicherheit und Unbedenklichkeit für die Konsumenten erbringen. Das schreibt das Kosmetikrecht vor.
Außerdem müssen die Hersteller alle Unverträglichkeitsmeldungen verpflichtend festhalten und für Behörden und Öffentlichkeit dokumentieren. Das Ergebnis: Pro 1,1 Millionen verkaufter Packungen kommt es zu maximal einer Unverträglichkeitsreaktion.
Informationen zu allen Inhaltsstoffen von Kosmetikprodukten und ihren Funktionen gibt es im Wörterbuch der Kosmetikbegriffe.