Die Verantwortung über die Einhaltung der gesetzlichen Kosmetikbestimmungen obliegt dem Bundesminister für Gesundheit. Dieser weist den Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes mit der Kontrolle der Einhaltung der kosmetikrechtlichen Bestimmungen an, der sich zur Erfüllung dieser Aufgaben besonders geschulter Lebensmittelkontrollorgane bedient. Besser bekannt sind diese unter der nicht mehr ganz zeitgemäßen Bezeichnung „Lebensmittelpolizei“. Untersucht und begutachtet werden die Proben von den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder oder der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, kurz AGES.
Stichproben streng nach Plan
Das Gesundheitsministerium erstellt jährlich einen Proben- und Revisionsplan für ganz Österreich. Nach diesem ziehen die Lebensmittelinspektoren pro Jahr rund 900 Kosmetikproben bei Herstellern und im Handel.
Die Probenahme erfolgt nach dem Zufallsprinzip oder im Rahmen von Schwerpunktaktionen. Bei Letzteren wird nur eine Produktkategorie, etwa Sonnenschutzmittel oder Naturkosmetik unter die Lupe genommen. Außerordentliche Kontrollen stehen auf dem Plan, wenn über das elektronische Schnellwarnsystem der EU, das RAPEX, eine Meldung nach Österreich kommt. Wird beispielsweise in England eine verbotene Substanz in einem Hautbleichmittel gefunden, warnt dieses Land alle anderen EU-Mitgliedsstaaten. Deren Kontrollorgane versuchen rasch und effizient gezielt Hautbleichmittel ausfindig zu machen bzw. die Bevölkerung im Bedarfsfall gezielt zu informieren.
Institute für Lebensmitteluntersuchung überprüfen
Bei der Beurteilung der Kosmetikproben arbeitet die Lebensmittelaufsicht eng mit den Instituten für Lebensmitteluntersuchung zusammen. Das sind einerseits die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, andererseits die Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Bundesländer Kärnten, Vorarlberg und Wien. In diesen Instituten überprüfen Chemiker und Toxikologen die Proben der Lebensmittelaufsicht. Sie untersuchen,
- ob alle Inhaltsstoffe korrekt nach INCI gekennzeichnet sind,
- ob Inhaltsstoffe eingesetzt wurden, die verboten sind,
- ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden,
- ob das Kosmetikprodukt verdorben ist
- und ob die Produktaussagen tatsächlich stimmen.
Wie greifen die Behörden bei Verstößen ein?
Bei Verstößen gegen die EU-Kosmetikverordnung werden die Produkte beanstandet und die verantwortlichen Unternehmer angezeigt. Das betrifft etwa zehn Prozent der untersuchten Proben. Die häufigsten Beanstandungen sind:
- Kennzeichnungsfehler
- Bakterielle Verunreinigungen in Kosmetikprodukten
- Nicht nachweisbare Wirkungen oder falsche Auslobung
Dabei stehen – je nach Art des Verstoßes – verschiedene Risikoreduktions-Maßnahmen zur Verfügung. Bei leichten Übertretungen reicht eine Abmahnung mit dem Auftrag, die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Mängelbehebung durchzuführen. In schwerwiegenden Fällen, wo eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher vorliegt, führt dies zu Gerichtsstrafen, sowie zur Beschränkung der Vermarktung bis hin zur Rücknahme eines Produktes vom Markt und seinem Verbot.
Eine grobe Verfehlung wäre etwa eine Sonnencreme, deren Schutzfaktor weit niedriger ist als angegeben. Der Grund: Die Konsumenten verlassen sich auf die Angaben. Sonnenbrand könnte die Folge sein. Stufen die Lebensmitteluntersuchungsinstitute einzelne Kosmetikprodukte als verdorben oder gesundheitsschädlich ein, dürfen diese nicht mehr verkauft werden.
Wurden gesundheitsschädliche Produkte bereits vermarktet, so warnt das Gesundheitsministerium über die Medien die Bevölkerung und über das Schnellwarnsystem der EU alle anderen EU-Mitgliedsländer.
Selbstkontrolle der Hersteller
Neben der behördlichen Überwachung sind die Hersteller im Rahmen ihrer Unternehmerverantwortung verpflichtet, ein umfassendes Eigenkontrollsystem zu etablieren. Das Um und Auf für eine erfolgreiche kosmetische Forschung, Entwicklung und Herstellung ist eine Protokollierung und Eigenüberwachung. In jedem Unternehmen sind viele Mitarbeiter oder Berater mit Überwachung, Protokollierung und Dokumentation der Produkte betraut.