Die in Österreich vertriebenen kosmetischen Produkte sind sicher und verträglich. Verbraucher können Sonnenschutzmittel, Deo oder Shampoo ohne gesundheitliche Bedenken anwenden. Das gewährleisten sorgfältige Sicherheitsbewertungen der Hersteller und die wissenschaftlich fundierte Prüfung und Genehmigung durch Behörden wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder die EU-Verbraucherschutzbehörden.
Studien und Aufsichtsbehörden bestätigen die Sicherheit
Neue anerkannte Hinweise zur Wechsel-Wirkung von Stoffen, wie sie von einzelnen Organisationen immer wieder (als Beleg einer angeblichen gesundheitsschädlichen Wirkung) angeführt werden, liegen nicht vor. So sind auch die Auswahlkriterien von Global 2000 für seinen Kosmetik-Check als Orientierungshilfe für die Verbraucher völlig ungeeignet und führen daher zu einer ungerechtfertigten Verunsicherung. Dies bedauern wir sehr, denn der vermittelte Eindruck ist unzutreffend. Eine Vielzahl anerkannter wissenschaftlicher Studien und auch die Aufsichtsbehörden bestätigen die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der betreffenden Rohstoffe. Für unsere Mitgliedsunternehmen haben sichere Produktanwendung und die Gesundheit der Verbraucher höchsten Stellenwert.
Inhaltsstoffe von Europäischer Kommission als unbedenklich eingestuft
Die Liste, die Global 2000 als Basis genommen hat, ist eine ältere so genannte „Verdachtsstoffliste“ der EU-Behörden. Die Autoren beschreiben den Zweck der Liste wie folgt: „The priority list of substances for further evaluation of their role in endocrine disruption” („Prioritätenliste von Substanzen, die in Bezug auf ihre Eigenschaften als endokrine Disruptoren weitergehend bewertet werden sollen”). Daraus geht eindeutig hervor, dass für eine Einstufung als endokriner Disruptor – also mit Hormonen vergleichbarer Stoff, der eine schädliche Wirkung hat – eine Einzelbewertung jedes Stoffes durchgeführt werden muss. Die relevanten Inhaltsstoffe, die in der Global-2000-Aktion negativ bewertet werden, sind vom wissenschaftlichen Beratergremium der Europäischen Kommission bereits bewertet und in der Anwendung in kosmetischen Mitteln für sicher befunden und somit nicht „nachweislich gefährlich“.
Das Kosmetikrecht ist geeignet, um etwaige Gesundheitsrisiken endokriner Disruptoren zu bewerten. Im Moment gibt es keinen Handlungsbedarf.
Einfluss auf Hormonhaushalt nicht nachgewiesen
Diese Stoffe haben eine sehr schwache Wirkung. Ein tatsächlicher Einfluss auf den Hormonhaushalt im menschlichen Körper ist in keinem Fall nachgewiesen. Auch der Toxikologe Prof. Gilbert Schönfelder sieht die pauschalen Bewertungen in einem Interview mit ZEIT ONLINE kritisch: „…der Name eines Stoffes ist noch keine Risikobewertung. Dazu bräuchten Sie Angaben zur Menge, die in dem Produkt enthalten ist, und müssten wissen, ob diese Menge des jeweiligen Stoffes schon gesundheitsschädlich ist.” Denn:
Das bloße Vorhandensein eines Stoffes, sagt noch lange nichts über eine Wirkung aus.
Hinzu kommt, dass es in der Natur viele Stoffe gibt, die eine Ähnlichkeit mit menschlichen Hormonen aufweisen, wie z. B. bestimmte Stoffe in Soja, Milch, Eiern etc. Darauf weist auch der Toxikologe des Bundesinstituts für Risikobewertung, Prof. Thomas Platzek, hin, z. B. in einem Zeitungsinterview mit dem Kölner Stadtanzeiger.
Weiterführende Informationen finden sich unter:
- Kriterienkatalog der EU-Kommission zur Erfassung von endokrin aktiven Stoffen
- Youtube-Interview: Chemiker Dr. Erich Leitner zu Kosmetika und hormonähnlichen Wirkungen
- Interview: Toxikologe Prof. Gilbert Schönfelder in der ZEIT Online: „Name eines Stoffes ist noch keine Risikobewertung“
- Kölner Stadtanzeiger: Experte für Risikobewertung kritisiert ToxFox-App
- Stiftung Warentest Deutschland: Unnötige Verunsicherung bei Parabenen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Endokrinen Disruptoren