Mikroplastik: Kosmetik ist sicher – Das strenge europäische Kosmetikrecht gewährleistet, dass Haut- und Körperpflegeprodukte sowie Kosmetika wie Lippenstift, Wimpertusche oder Puder keine Gefahr für die Gesundheit der Menschen sind. Auch im Zusammenhang mit Mikroplastik ist Verunsicherung fehl am Platz. Fünf Erklärungen.
- Die Hersteller haben den Ausstieg von festem Mikroplastik zu Reinigungs- oder Peelingzwecken bereits vollzogen. Die sogenannten Microbeads sind nahezu vollständig ersetzt. Die wissenschaftliche Kritik bezieht sich vorranging auf diese Microbeads, die durch Abspülen ins Abwasser gelangen könnten.
- Der Austausch von anderen festen Kunststoffpartikeln, die in abwaschbaren kosmetischen Produkten für Haut und Haar (z.B. Trübungsmitteln) enthalten sind, befindet sich auf einem guten Weg. Die europäische Chemikalienagentur ECHA empfiehlt eine Beschränkung ab Mitte 2026.
- Intensive Forschungsbemühungen laufen, um Mikroplastik auch in den sogenannten Leave-on-Produkten (z.B. Lotionen, Cremen etc.) voraussichtlich ab Mitte 2028 zu ersetzen.
- Weiters werden in Kosmetika auch Kunststoffe eingesetzt, die aus Polymeren in flüssiger oder gelöster Form bestehen. Sie sorgen zum Beispiel in Haar-Styling-Produkten für Hitzeschutz oder in Nagellacken für Festigkeit. Diese Polymere können sowohl synthetischen als auch natürlichen Ursprungs sein. Im Unterschied zu festen Kunststoffpartikeln tragen sie nicht signifikant zu einer Verschmutzung der Meere bei. Nach anerkannter Expertenmeinung sind gelöste Polymere in ihrer umweltrelevanten Form nicht toxisch und werden zudem überwiegend in Kläranlagen herausgefiltert.
- Dekorative Kosmetika wie Make-up, Lippenstift und Nagellack benötigen Polymere, um die von den Anwendern erwartete Sensorik und eine ausgezeichnete Wirksamkeit wie gute Abdeckwirkung, Wasserfestigkeit, optisch betontere Wimpern oder glänzende Lippen und Nägel zu erzielen. Allerdings werden diese Produkte typischerweise nicht abgewaschen, sondern durch Abschminken über den Hausmüll entsorgt. Dieses Mikroplastik gelangt in der Regel nicht bzw. in sehr geringen Mengen ins Abwasser.
Mikroplastik – Kosmetik: „Austausch ist ein komplexer Vorgang“
Anders als oftmals dargestellt, stellen kosmetische Produkte, die Mikrokunststoffpartikel enthalten, keine Gefährdung der Gesundheit der Menschen dar. Das wird durch das strenge europäische Kosmetikrecht gewährleistet und gilt auch für Kosmetika wie Lippenstifte, Augen-Make-up oder Lippgloss. Sowohl das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), als auch die European Food Saftey Authority, EFSA, betonen die Unbedenklichkeit. Es fehle die wissenschaftliche Grundlage für den Vorwurf, wonach sie die Gesundheit der Menschen und Tierwelt gefährdeten.
Dennoch haben sich die Markenkosmetik-Hersteller bereits vor fünf Jahren verpflichtet, auf Mikroplastikpartikel in Peelings sowie in Zahncremen zu verzichten. Zwischen den Jahren 2012 und 2017 wurde die Menge an Microbeads um mehr als 97 Prozent reduziert. Als alternative Stoffe werden Walnussschalen und andere Fruchtschalen sowie Wachse, Zellulose oder mineralische Stoffe genutzt. Der Austausch ist ein komplexer Vorgang. Für den Einsatz alternativer Stoffe müssen Sicherheit, Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit und Produktstabilität gewährleistet werden.
Neben den Entwicklungsarbeiten sind umfangreiche Prüfungen erforderlich, um Funktion und Verträglichkeit der Produkte auf dem selben Niveau zu halten als das Kunststoffe ermöglicht haben.
Nur geringer Anteil von Mikroplastik aus Kosmetik in Gewässern
Kosmetische Produkte spielen bei der Verschmutzung der Meere mit Mikroplastik eine untergeordnete Rolle. Wissenschaftliche Schätzungen gehen von einem mengenmäßigen Anteil zwischen 0,1 und 1,5 Prozent an Mikroplastik aus kosmetischen Produkten am Gesamteintrag in der Nordsee aus. Das belegen Studien des deutschen Umweltbundesamtes oder des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik.
Kosmetik ist sicher. Darauf können die Menschen vertrauen.
Kunststoff-Glossar
- Mikroplastik: Polymere in Partikelform, die eine Größe zwischen einem Nanometer und fünf Millimeter haben. Hierzu zählen auch Fasern in einer Länge zwischen drei Nanometern und 15 Milimetern.
- Microbeads: Mikrokunststoffpartikel (Kügelchen), die zu Reinigungszwecken in Zahnpasten und in Peelingsprodukten hinzugefügt wurden, und die bereits von den Herstellern ersetzt wurden.
Definition und Ausstiegsempfehlungen von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.