Kosmetikprodukte unterliegen einer umfassenden Gesetzgebung durch die EU-Kosmetikverordnung, strengen Sicherheitskontrollen und wissenschaftlichen Analysen. Kosmetikprodukte müssen nicht nur wirksam, sondern für die Anwender sicher und gesundheitlich unbedenklich sein. Die Hersteller treten dabei selbst für eine umfassende Kosmetik-Sicherheit ein.
Hersteller für Kosmetik-Sicherheit
Die Hersteller führen selbst umfangreiche Analysen und Tests durch, um die Sicherheit ihrer Produkte für den Verbraucher zu gewährleisten. Diese Sicherheitsbewertung ist ein wesentlicher Bestandteil der strengen kosmetikrechtlichen Vorschriften und deckt alle potentiellen Risiken ab. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden bei der Sicherheitsbewertung stets berücksichtigt.
Dabei werden Stoffeigenschaften und Expositionsbedingungen wie Kontaktdauer und Fläche, Anwendungsmenge und -häufigkeit untersucht:
- Gefahrenerkennung: Welche Stoffe in diesem Produkt haben grundsätzlich Eigenschaften, die gesundheitsschädlich sein können? Wie wirken sie?
- Gefahrenbeschreibung: In welcher Dosis treten die toxischen Eigenschaften auf? Welche Grenzwerte gibt es?
- Abschätzung der Exposition: Wie lange, wie oft und in welchem Ausmaß sind die Konsumenten der Substanz ausgesetzt?
- Risikobeschreibung: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Produkt gesundheitsschädlich ist? Und wie schwer können diese Gesundheitsrisiken sein?
Nur wer alle Punkte kennt, kann beurteilen, ob ein Kosmetikprodukt für die Anwender sicher und verträglich ist.
Sichere Höchstwerte: Null-Effekt-Level
Für bestimmte Wirkstoffe kosmetischer Mittel, etwa Konservierungsmittel oder Lichtschutzfilter, sind Höchstkonzentrationen für die Verwendung festgelegt. Ausgangspunkt für die Festlegung dieser Werte ist der No-Observed-Adverse-Effect-Level, kurz NOAEL. Das ist die Dosis in mg/kg Körpergewicht, die bei wiederholter Verabreichung über einen längeren Zeitraum noch keine negativen Wirkungen ausgelöst hat. Angenommen, 100 mg/kg einer Substanz hatten noch keinen nachteiligen Effekt. Die zulässige Höchstkonzentration im Fertigprodukt, etwa in einer Sonnenschutzcreme wird nun so festgelegt, dass für den Anwender ein Sicherheitsfaktor (Margin of Safety oder MOS) von mindestens 100 zum NOAEL gegeben ist. Das heißt, der Anwender soll unter realistischen Verwendungsbedingungen nicht mehr als 1 mg/kg dieses Wirkstoffes aufnehmen. Berücksichtigt werden dabei Anwendungsmenge, betroffene Hautoberfläche, Anwendungshäufigkeit und Dauer, Aufnahme über die Haut.
Bei Verwendung von Wirkstoffen, für die es in den Anhängen der EU-Kosmetikverordnung keine Höchstwerte gibt, ist es Aufgabe der verantwortlichen Sicherheitsbewerter, die Konzentrationen im Fertigprodukt entsprechend den oben dargelegten Kriterien festzulegen. Die Überlegungen und Berechnungen müssen sich in der Sicherheitsbewertung im Produktdossier wiederfinden.
Was ist dran an der Diskussion über Kosmetik-Inhaltsstoffe?
Schlussfolgerungen allein auf Grund der Stoffeigenschaften sind nicht aussagekräftig. Das bloße Vorhandensein beispielsweise von Konservierungsmitteln in einer Gesichtscreme erlaubt keine Rückschlüsse auf die Verträglichkeit dieser Creme. Dazu muss das Gesamtprodukt in seinem Anwendungsbereich bewertet werden. Eine Suppe ist ja auch nicht gesundheitsschädlich, bloß weil sie Kochsalz enthält und dieses in hoher Konzentration tödlich sein kann.
Wer in Österreich Kosmetika kauft, kann diese Produkte ohne Bedenken verwenden. Kosmetik-Sicherheit steht an oberster Stelle. Da die Produkte direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, sind die Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechend hoch. Sie betreffen nicht nur das kosmetische Mittel und die Art seiner Anwendung, sondern auch alle Kosmetik-Inhaltsstoffe. Nach ihrer Markteinführung überwachen die Hersteller die kosmetischen Produkte kontinuierlich weiter.
Kosmetik-Sicherheit: SCCS sorgt für laufende Kontrollen
Die Kosmetikhersteller legen absolute Priorität darauf, dass ihre Kosmetik-Produkte kein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt darstellen. Jeder Kosmetik-Inhaltsstoff wird bei seiner Verwendung in einem kosmetischen Mittel überprüft und in die Sicherheitsbewertung des Produkts einbezogen. Die Kosmetikhersteller treten selbst für eine umfassende Kosmetik-Sicherheit ein.
Die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates der EU-Kommission (SCCS) sind ebenfalls eine wesentliche Grundlage für die Sicherheitsbewertung. Das SCCS überwacht ständig und aufmerksam die Sicherheit von Inhaltsstoffen, die in Diskussion stehen. Nur Kosmetik-Inhaltsstoffe mit einer positiven Bewertung dürfen auf den Markt gebracht werden bzw. weiterhin verwendet werden.